Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sonja SteffenSonja SteffenSPD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Nils Schmid MdB SPDNils SchmidSPD262 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter KrawatteMartin RabanusSPD178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dagegen gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Manja SchüleManja SchüleSPD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Rita Hagl-KehlRita Hagl-KehlSPD227 - Deggendorf Dagegen gestimmt
Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn GroßeLeni BreymaierSPD270 - Aalen - Heidenheim Dagegen gestimmt
Portrait von Sigmar GabrielSigmar GabrielSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Marcus HeldMarcus HeldSPD206 - Worms Nicht beteiligt
Portrait von Nezahat BaradariNezahat BaradariSPD149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer SpieringRainer SpieringSPD38 - Osnabrück-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD115 - Duisburg I Nicht beteiligt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD234 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Portrait von Michael GroßMichael GroßSPD122 - Recklinghausen II Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes FechnerJohannes FechnerSPD283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Ursula SchulteUrsula SchulteSPD126 - Borken II Dagegen gestimmt
Foto zeigt den Politiker Andreas RimkusAndreas RimkusSPD107 - Düsseldorf II Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian HartmannSebastian HartmannSPD97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dagegen gestimmt
Foto Dirk HeidenblutDirk HeidenblutSPD119 - Essen II Dagegen gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia TausendClaudia TausendSPD218 - München-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD162 - Chemnitz Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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