Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der Linken-Fraktion zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ab. Der §219a im Strafgesetzbuch soll aufgehoben werden, um künftig allen Schwangeren den Informationszugang über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten entschlossen für den Gesetzentwurf; auch aus der FDP-Fraktion gab es überwiegend Zustimmung. Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen den Antrag. Somit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

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Dafür gestimmt
184
Dagegen gestimmt
460
Enthalten
6
Nicht beteiligt
59
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Astrid DamerowAstrid DamerowCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang KubickiWolfgang KubickiFDP3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid NestleIngrid NestleDIE GRÜNEN3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Mark HelfrichMark HelfrichCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Johann WadephulJohann WadephulCDU/CSU4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Portrait von Christine Aschenberg-DugnusChristine Aschenberg-DugnusFDP4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die KameraLuise AmtsbergDIE GRÜNEN5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Mathias SteinMathias SteinSPD5 - Kiel Dagegen gestimmt
Portrait von Melanie BernsteinMelanie BernsteinCDU/CSU6 - Plön - Neumünster Dagegen gestimmt
Lorenz Gösta Beutin, Bundestagsabgeordneter DIE LINKE, Kandidat zur Bundestagswahl 2021 in Kiel.Lorenz Gösta BeutinDIE LINKE6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Michael von AbercronMichael von AbercronCDU/CSU7 - Pinneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dagegen gestimmt
Gero Storjohann MdBGero StorjohannCDU/CSU8 - Segeberg - Stormarn-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Axel GehrkeAxel GehrkeAfD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Ingo GädechensIngo GädechensCDU/CSU9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Nina ScheerNina ScheerSPD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
BildNorbert BrackmannCDU/CSU10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Bruno HollnagelBruno HollnagelAfD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzDIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dagegen gestimmt
Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)Claudia SchmidtkeCDU/CSU11 - Lübeck Nicht beteiligt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der LINKEN-Fraktion zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Der §219a im Strafgesetzbuch soll aufgehoben werden, um künftig allen Schwangeren den Informationszugang über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die LINKE-und Grüne-Fraktion stimmte entschlossen für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD stimmten gegen diesen. Aus der SPD-Fraktion stimmte als Einziger Frank Schwabe für den Entwurf. In der FDP gab es geteilte Meinungen. Somit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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