Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Karl-Heinz BrunnerKarl-Heinz BrunnerSPD255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Peer SteinbrückPeer SteinbrückSPD104 - Mettmann I Dafür gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Cansel KiziltepeCansel KiziltepeSPD83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Sabine DittmarSabine DittmarSPD248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Heike BaehrensHeike BaehrensSPD263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Elvira Drobinski-WeißElvira Drobinski-WeißSPD284 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike GottschalckUlrike GottschalckSPD168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Johann SaathoffJohann SaathoffSPD24 - Aurich - Emden Dafür gestimmt
Kerstin TackKerstin TackSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Daniela KolbeDaniela KolbeSPD152 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Thomas JurkThomas JurkSPD157 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Florian PostFlorian PostSPD218 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Steffen-Claudio LemmeSteffen-Claudio LemmeSPD191 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Martina Stamm-FibichMartina Stamm-FibichSPD242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Christoph SträsserChristoph SträsserSPD129 - Münster Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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