Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sebastian HartmannSebastian HartmannSPD97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannDIE GRÜNEN132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter SchulzeKlaus-Peter SchulzeCDU/CSU64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Gerda HasselfeldtGerda HasselfeldtCDU/CSU216 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Kordula Schulz-AscheKordula Schulz-AscheDIE GRÜNEN181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Michael HartmannMichael HartmannSPD206 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Ewald SchurerEwald SchurerSPD214 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Bild Matthias Hauer MdBMatthias HauerCDU/CSU120 - Essen III Dafür gestimmt
Christina SchwarzerChristina SchwarzerCDU/CSU82 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Mark HauptmannMark HauptmannCDU/CSU197 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen Dafür gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD288 - Waldshut Dafür gestimmt
Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-NordGabriela HeinrichSPD244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchwarzAndreas SchwarzSPD236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Frank HeinrichFrank HeinrichCDU/CSU162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchwartzeStefan SchwartzeSPD133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Rosemarie HeinRosemarie HeinDIE LINKE69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild HeilMechthild HeilCDU/CSU199 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Armin SchusterArmin SchusterCDU/CSU282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD45 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Profilbild Svenja StadlerSvenja StadlerSPD36 - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Helmut HeiderichHelmut HeiderichCDU/CSU169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Norbert Spinrath 2021Norbert SpinrathSPD89 - Heinsberg Dafür gestimmt
Portrait von Matthias HeiderMatthias HeiderCDU/CSU149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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