Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Kees de VriesKees de VriesCDU/CSU71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Markus PaschkeMarkus PaschkeSPD25 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Alexander DobrindtAlexander DobrindtCDU/CSU226 - Weilheim Dafür gestimmt
Portrait von Martin PatzeltMartin PatzeltCDU/CSU63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dafür gestimmt
Portrait von Heinrich ZertikHeinrich ZertikCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Sabine DittmarSabine DittmarSPD248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Martin PätzoldMartin PätzoldCDU/CSU86 - Berlin-Lichtenberg Dafür gestimmt
Portrait von Barbara WoltmannBarbara WoltmannCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Alexandra Dinges-DierigAlexandra Dinges-DierigCDU/CSU11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Yvonne MagwasYvonne MagwasCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Lisa PausLisa PausDIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Volker MosblechVolker MosblechCDU/CSU116 - Duisburg II Dafür gestimmt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözDIE GRÜNEN255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Detlev PilgerDetlev PilgerSPD200 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Jutta EckenbachJutta EckenbachCDU/CSU119 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Sibylle PfeifferSibylle PfeifferCDU/CSU172 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.Harald EbnerDIE GRÜNEN268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Joachim PfeifferJoachim PfeifferCDU/CSU264 - Waiblingen Dafür gestimmt
Hansjörg DurzHansjörg DurzCDU/CSU253 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Harald PetzoldHarald PetzoldDIE LINKE58 - Oberhavel - Havelland II Dafür gestimmt
Portrait von Katharina DrögeKatharina DrögeDIE GRÜNEN95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Florian PronoldFlorian PronoldSPD230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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