Die Einstufung einer Partei als extremistisch vermag noch nicht zwangsläufig ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu begründen. Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Erstens: Konsequente Strafverfolgung Rechtsextreme Gewalt darf niemals bagatellisiert werden. Jede Tat muss vollständig verfolgt, jeder Täter konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Ich setze mich dafür ein, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen erhalten, um dieser Aufgabe gerecht zu werden.
Rechtsextremistisch motivierte Straftaten werden – ebenso wie auch andere extremistisch motivierte Straftaten - in Bayern konsequent und mit Nachdruck verfolgt. Auf eine evtl. Parteizugehörigkeit Beschuldigter als solche kommt es dabei nicht an.
Die AfD bedient rechtsextreme Narrative, relativiert rassistische Positionen und trägt zur gesellschaftlichen Polarisierung bei.
