Antwort 25.07.2026 von Astrid Wallmann CDU
Eine endgültige Entscheidung trifft das Hessische Landesparlament im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts.
Eine endgültige Entscheidung trifft das Hessische Landesparlament im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts.
Die Grundsicherung im Alter wird nicht den Kommunen überlassen. Die Kommunen führen diese Leistung zwar aus, die Kosten trägt aber vollständig der Bund.
Mittel aus dem SVIK sind seit Ende 2025 abrufbar. Schleswig-Holstein erhält 3,4 Mrd. Euro, Kommunen entscheiden selbst über Einsatz und Zeitpunkt.