Antwort 19.06.2026 von Matthias Mieves SPD
Da es sich bei den von Ihnen genannten Gruppen Beamte-Richter-Soldaten in allen drei Fällen um Beamtinnen und Beamte handelt, wären sie alle in die Überlegungen einbezogen.
Da es sich bei den von Ihnen genannten Gruppen Beamte-Richter-Soldaten in allen drei Fällen um Beamtinnen und Beamte handelt, wären sie alle in die Überlegungen einbezogen.
Der ergänzende Familienzuschlag ist als laufender Besoldungsbestandteil aktiver Beamter konzipiert, um damit besondere Unterhalt- und Belastungssituationen im aktiven Dienst abzufedern
Beamtenkinder werden bei Pflegekosten rechtlich nicht anders behandelt als andere Angehörige mit entsprechendem Einkommen.