Die im Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission vorgeschlagene „Chat-Kontrolle“ bedarf in der jetzigen Form aufgrund des erheblichen Eingriffs in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger noch einer dezidierten, kritischen Prüfung unter Abwägung der betroffenen Grundrechte
Nichtsdestotrotz halte ich es für falsch, dass hierbei alle Bürger*innen potenziell in ihren persönlichen Grundrechten eingeschränkt werden.
Mit mehreren Volks- und Bürgerbegehren habe ich als Initiator bereits mehrfach gezeigt, wie direkter Bürgerwille die Politik bereichern kann. Um dies noch zu verbessern, könnten in Bayern Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt und digitale Beteiligungsmöglichkeiten ausgebaut werden.
Bayern setzt sich dafür ein, dass auf europäischer Ebene ein ausgewogener Vorschlag entsteht, der sowohl Kinder schützt als auch die digitale Privatsphäre wahrt
