Fragen und Antworten
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung darf nicht aufgeweicht werden, ein verpflichtendes „Client-Side-Scanning“ kommt für uns nicht infrage.
Die konkrete Entscheidung, ob in Nürnberg eine Fläche als Grünfläche erhalten oder für den Straßenbau genutzt wird, liegt in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung und des Stadtrats.
Der Ausbau des Frankenschnellwegs ist nach langen Verfahren inzwischen höchstgerichtlich bestätigt, sodass es nun gilt, dieses Urteil zu akzeptieren.
Über die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts entscheidet ausschließlich der Bundestag beziehungsweise der Bundesrat. Der Bayerische Landtag ist daran nicht beteiligt.

