Fragen und Antworten
Frage von Sabine M. • 09.05.2025

Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
Frage von Oliver C. • 21.04.2025

Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
Frage von Regina M. • 27.03.2025

Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
Frage von Herbert H. • 26.01.2025

Antwort von Georg Eisenreich CSU • 05.03.2025
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz darf wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Entscheidungen auch nicht.
Abstimmverhalten
Abstimmung im Landtag Bayern
Einwände gegen geplante Ankunftseinrichtung im Gewerbegebiet "Am Eckfeld 10" in Rottal am Inn
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Änderungsanträge zum ersten Modernisierungsgesetz Bayern (Abschnitt Baurecht)
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Abschaffung der 10H-Regelung
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Energiepolitik für Unternehmen und Verbraucher
Über Georg Eisenreich
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsminister der Justiz, MdL