
Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist
Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist
Auch soll und muss aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten die Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro noch in 2024 an unsere Beamtinnen und Beamten fließen.
Dies rufe ich ganz deutlich der von Ihnen aufgeführten AfD ständig zu, die ohnehin eher von Problemen lebt, als wirklich tragfähige Lösungen erarbeiten zu wollen.
Quoren haben ihre Hintergründe und Berechtigung und sollten mit Blick auf das Vorgenannte beibehalten werden.
Übrigens habe ich mit „Nöten“ nicht nur finanzielle Engpässe und Sorgen gemeint, sondern auch die Themen, die die Menschen umtreiben, die aber zuweilen nicht immer klar benannt wurden.
Wir werden auf die bisherigen Maßnahmen, welche zu spürbaren Verbesserungen für die Bediensteten geführt haben, weiter aufbauen, bis die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt ist.