Was aktuell den neuen Koalitionsvertrag auf Bundesebene betrifft, sieht er die Bekämpfung von Kinderarmut weiterhin als wichtige Priorität. Eine tatsächliche Kürzung bei der Kindergrundsicherung ist nicht erkennbar – zumal es die Kindergrundsicherung als losgelöstes Leistungssystem in dieser Form nicht gibt.
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