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Thomas Hering
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Frage von Peter K. •

Pauschale Beihilfe in Hessen: Hoffnung oder Dienstherr-Wechsel?

Ich bin verbeamteter Lehrer in Hessen und zahle monatlich fast 900 € in die gesetzliche Krankenversicherung. Über die Sachleistungsbeihilfe erhalte ich lediglich rund 250 € pro Jahr zurück.

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt: In Bundesländern mit pauschaler Beihilfe bekäme ich monatlich rund 450 € erstattet. Das ist ein erheblicher finanzieller Unterschied.

Für mich stellt sich daher die Frage: Sollten gesetzlich versicherte Lehrkräfte in Hessen ernsthaft erwägen, den Dienstherrn zu wechseln, um monatlich mehrere Hundert Euro zu sparen? Oder gibt es konkrete Bestrebungen, auch in Hessen endlich die pauschale Beihilfe einzuführen?

Ich würde mich über eine ehrliche Einschätzung und ein politisches Signal sehr freuen. Nicht nur für mich, sondern auch für viele ebenso frustrierte Kolleginnen und Kollegen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.

Bitte gestatten Sie mir den Hinweis auf meine Antwort in ähnlich gelagertem Fall. Am 02.04.2024 hatte ich auf die Frage nach Attraktivität durch Beihilfeanpassungen von Frau B. vom 24.03.2024 geantwortet, was ich hier nochmals wiedergebe:

Demnach kann man in diesem Komplex rund um Beihilfe- und Sonderregelungen keine einfache oder eindeutige Darstellung geben, da der Ländervergleich aufgrund unterschiedlicher Ausgestaltung im Beihilfewesen und in der Schwerpunktsetzung problematisch ist.

Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist. Außerdem entfällt für Beihilfeberechtigte mit Pauschalanspruch jeder Anspruch auf ergänzende Beihilfen nach der „herkömmlichen“ Regelung, es werden keine weiteren Beihilfen für Krankheitsaufwendungen gewährt. Das sog. Hamburger Modell ist noch recht neu und nicht abschließend evaluiert.

Aus mehreren Gründen sieht auch der PKV-Verband das Hamburger Modell kritisch, da die gesetzliche Krankenversicherung den vollen Beitrag verlangt und nicht wie bei privaten Versicherungen Beihilfeergänzungstarife anbietet. Dort außerdem Berücksichtigung von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählter Leistung. Der PKV-Verband stellt außerdem auf die Bildung von Altersrückstellungen ab, um den Versicherungsschutz im Alter bezahlbar zu halten, während gesetzliche Krankenkassen dies nicht tun.
Zugebenermaßen sind dies verbandsbezogene Einlassungen, denen verschiedenen Sichtweisen und Grundausrichtungen gegenübergestellt und diskutiert werden können. Hier vermag ich keine abschließende oder gar – wie eingangs dargelegt – einfache Bewertung vorzunehmen.

Auf die Vorteile der bisherigen Verfahrensweise in Hessen und Unwägbarkeiten anderer Modelle jedoch sei nochmals hingewiesen.

Was darüber hinaus gehende Bewertungen und Prüfungen betrifft, weise ich auf die Zielsetzung von CDU und SPD hin, das Thema anzugehen und die SL-Beihilfe zu evaluieren, wie explizit im Koalitionsvertag festgehalten:

„Auch das Beihilfewesen wollen wir weiterentwickeln. Den geltenden Leistungskatalog wollen wir überprüfen und bedarfsgerecht anpassen. Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte (sog. Sachleistungsbeihilfe) werden wir evaluieren. Außerdem prüfen wir die Möglichkeit, das Bemessungssatzsystem personenbezogen auszugestalten.“

Hoffentlich konnte ich mit dieser Wiedergabe meiner damaligen Darstellung Argumente und hilfreiche Hinweise geben. Auch wenn ich ehrlicher Weise den weiteren Fortgang und letztliche Entscheidungen noch nicht absehen kann, weise ich aber auf genannte Vorteile sowie bereits umgesetzte Maßnahmen bzw. geplante Vorhaben hin, den Lehrerberuf noch attraktiver zu gestalten und möchte Sie einladen, weiter Ihr wertvolles Engagement in Hessen, für Hessen und für unsere Kinder zu erbringen.

Danke dafür sowie Ihre Anfrage und herzliche Grüße

 

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