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Antwort 01.07.2025 von Thomas Hering CDU

Betroffen sind nur fremdgefährdende Personen, deren Gewaltneigung bzw. konkretes Gefahrenpotential auch für die Zeit nach Entlassung durch behandelndes Fachpersonal festgestellt wird.

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Antwort 18.05.2025 von Thomas Hering CDU

Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist. Außerdem entfällt für Beihilfeberechtigte mit Pauschalanspruch jeder Anspruch auf ergänzende Beihilfen nach der „herkömmlichen“ Regelung, es werden keine weiteren Beihilfen für Krankheitsaufwendungen gewährt.

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Antwort 14.04.2025 von Thomas Hering CDU

Was aktuell den neuen Koalitionsvertrag auf Bundesebene betrifft, sieht er die Bekämpfung von Kinderarmut weiterhin als wichtige Priorität. Eine tatsächliche Kürzung bei der Kindergrundsicherung ist nicht erkennbar – zumal es die Kindergrundsicherung als losgelöstes Leistungssystem in dieser Form nicht gibt.

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Antwort 13.03.2025 von Thomas Hering CDU

Wenn allerdings Solidarität gefordert wird und von Ihnen abschließend die Frage nach anderen Maßstäben gestellt wird, so erkenne ich in Gesamtschau der eben beschriebenen Entwicklung vielfache Zeichen der Solidarität.

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Antwort 06.03.2025 von Thomas Hering CDU

Es liegt mir jedoch fern, Demonstranten pauschal als „Spinner“ zu bezeichnen.

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Antwort 16.10.2024 von Thomas Hering CDU

Die Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, gleich ob gesetzlich (GKV) oder privat (PKV), ist im hessischen Beihilferecht aktuell nicht vorgesehen.