
Betroffen sind nur fremdgefährdende Personen, deren Gewaltneigung bzw. konkretes Gefahrenpotential auch für die Zeit nach Entlassung durch behandelndes Fachpersonal festgestellt wird.
Betroffen sind nur fremdgefährdende Personen, deren Gewaltneigung bzw. konkretes Gefahrenpotential auch für die Zeit nach Entlassung durch behandelndes Fachpersonal festgestellt wird.
Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist. Außerdem entfällt für Beihilfeberechtigte mit Pauschalanspruch jeder Anspruch auf ergänzende Beihilfen nach der „herkömmlichen“ Regelung, es werden keine weiteren Beihilfen für Krankheitsaufwendungen gewährt.
Was aktuell den neuen Koalitionsvertrag auf Bundesebene betrifft, sieht er die Bekämpfung von Kinderarmut weiterhin als wichtige Priorität. Eine tatsächliche Kürzung bei der Kindergrundsicherung ist nicht erkennbar – zumal es die Kindergrundsicherung als losgelöstes Leistungssystem in dieser Form nicht gibt.
Wenn allerdings Solidarität gefordert wird und von Ihnen abschließend die Frage nach anderen Maßstäben gestellt wird, so erkenne ich in Gesamtschau der eben beschriebenen Entwicklung vielfache Zeichen der Solidarität.
Es liegt mir jedoch fern, Demonstranten pauschal als „Spinner“ zu bezeichnen.
Die Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, gleich ob gesetzlich (GKV) oder privat (PKV), ist im hessischen Beihilferecht aktuell nicht vorgesehen.