Das Strafrecht unterscheidet sich davon.
ich habe mich schon öfters gegen eine sofortige Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ausgesprochen, da es durchaus rechtliche Bedenken gibt und befürchtet werden kann, dass die AfD durch ein Verbot als "Märtyrer" wahrgenommen würde. Es gilt in erster Linie, die AfD politisch zu bekämpfen.
Der "Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung" des Deutschen Bundestages hat sich intensiv mit den Einsprüchen des BSW beschäftigt, sie sehr sorgfältig und genau geprüft und hält sie für sachlich unbegründet
Am Ende dieses Prozesses wird der Ausschuss ein Empfehlung treffen, über die der Bundestag dann abstimmen wird.
Freie Wahlen sind ein hohes Gut. Wenn es hier Einwände gibt, müssen sie sorgfältig geprüft werden. Das braucht seine Zeit.
