Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Annika Klose
Antwort 05.11.2025 von Annika Klose SPD

Politisch gibt es aus meiner Sicht ebenfalls keinen Änderungsbedarf, da man mit dem Eingehen einer Ehe eine Verantwortung gegenüber dem:der Partner:in eingeht.

Porträt-Bild Bernd Rützel, MdB
Antwort 31.10.2025 von Bernd Rützel SPD

Mit dieser Frist sollen unbillige Härten vermieden werden. Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass dieser Rentenanspruch nach dem Versorgungsausgleich beim begünstigten Partner liegt und nicht mehr zurückgeholt werden kann.

Portrait von Andreas Mattfeldt
Antwort 23.10.2025 von Andreas Mattfeldt CDU

Sehr geehrter Herr G.,

Portrait von Johann Saathoff
Antwort 31.10.2025 von Johann Saathoff SPD

Nach dem Versorgungsausgleich sind die Rentenanwartschaften der Ex-Partner grundsätzlich eigenständig und können nicht mehr dem Ex-Partner übertragen werden. Davon sieht das Gesetz eine Ausnahme vor:

Portrait von Cansin Köktürk
Antwort ausstehend von Cansin Köktürk Die Linke
Portrait von Timon Dzienus
Antwort ausstehend von Timon Dzienus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN