Antwort ausstehend von Johann Saathoff SPD
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Antwort 05.11.2025 von Annika Klose SPD
Politisch gibt es aus meiner Sicht ebenfalls keinen Änderungsbedarf, da man mit dem Eingehen einer Ehe eine Verantwortung gegenüber dem:der Partner:in eingeht.
Antwort 31.10.2025 von Bernd Rützel SPD
Mit dieser Frist sollen unbillige Härten vermieden werden. Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass dieser Rentenanspruch nach dem Versorgungsausgleich beim begünstigten Partner liegt und nicht mehr zurückgeholt werden kann.
Antwort 23.10.2025 von Andreas Mattfeldt CDU
Sehr geehrter Herr G.,
Antwort 31.10.2025 von Johann Saathoff SPD
Nach dem Versorgungsausgleich sind die Rentenanwartschaften der Ex-Partner grundsätzlich eigenständig und können nicht mehr dem Ex-Partner übertragen werden. Davon sieht das Gesetz eine Ausnahme vor:
Antwort ausstehend von Cansın Köktürk Die Linke