Frage von Johanna K. • 29.07.2025

Antwort ausstehend von Daniel Rinkert SPD
Im Einzelfall würde dies sicherlich sinnvoll sein können. In der Mehrzahl der Fälle dürften dadurch ungerechtfertigte Bürokratie und unnötige Kosten entstehen, die preissteigernd wirken und zusätzlichen Druck auf dem Immobilienmarkt auslösen dürften.
Für das von Ihnen beschriebene Problem hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Beschlussklage vorgesehen
Ihren Hinweis werde ich in zukünftige Beratungen zum WEG berücksichtigen und selbstverständlich die praktischen Auswirkungen weiterhin verfolgen.