Frage von Thomas G. • 09.09.2025

Antwort ausstehend von Carl-Philipp Sassenrath CDU
Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben uns bereits in der vergangenen Legislaturperiode dafür eingesetzt, im Rahmen der Novelle eine Regelung zugunsten gewinnender Kläger bei den Kosten aufzunehmen
Im Einzelfall würde dies sicherlich sinnvoll sein können. In der Mehrzahl der Fälle dürften dadurch ungerechtfertigte Bürokratie und unnötige Kosten entstehen, die preissteigernd wirken und zusätzlichen Druck auf dem Immobilienmarkt auslösen dürften.