Der Antwort möchte ich gerne eine Bemerkung vorausschicken:
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Seien Sie gewiss, dass ich mich für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Beamtenalimentation einsetzen werde.
Inhaltlich teilen wir die Auffassung, dass eine vollumfängliche Mitalimentierung von Ehefrauen nicht mehr den heutigen Lebensrealitäten entspricht und daher grundsätzlich hinterfragt werden kann. Diese Anpassung darf jedoch keinesfalls als Hebel für verdeckte Kürzungen genutzt werden und zu weiteren Einkommensverlusten führen.
Mein parlamentarischer Schwerpunkt liegt auf den Themen der Inneren Sicherheit
Da bislang lediglich ein Referentenentwurf vorliegt, bitten wir um Verständnis, dass eine vertiefte rechtliche Prüfung, etwa durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, sinnvollerweise erst auf Grundlage des späteren Regierungsentwurfs erfolgen kann.
Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird aufgrund der Kritik an der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens nochmals überarbeitet und durchläuft eine erneute Ressortabstimmung. Erst danach wird das Bundeskabinett damit befasst und der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet.