Psychotherapeutische Versorgung: Wie wollen Sie die katastrophalen Folgen für die psychotherapeutische Versorgung verhindern?
Sehr geehrte Frau Klose,
sowohl die Honorarkürzungen der Psychotherapeut:innen als auch die Budgetierung, die in der Gesundheitsreform Stand jetzt vorgesehen sind, würden die Versorgung noch weiter verschlechtern für gesetzlich Versicherte. Um ein überlebensfähiges Auskommen zu haben und um nicht plötzlich am Ebde des Abrechnungszeitraums Geld zurückzahlen zu müssen, äußern sich schon jetzt sehr, sehr viele Psychotherapeut:innen, dass sie dann weniger gesetzlich und mehr private Patient:innen behandeln müssten, selbst wenn sie es nicht wollen. Wie wollen Sie die katastrophalen Folgen für die psychotherapeutische Versorgung verhindern? Wie sollen die, die schon jetzt Monate warten, gesund werden und überhaupt Hoffnung haben in mitunter lebensbedrohlichen Situationen?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem wichtigen Thema. Meine Fraktion und ich nehmen Ihre Bedenken sehr ernst und wir können Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Allerdings muss ich auch betonen, dass die politischen Handlungsmöglichkeiten in dieser Frage sehr begrenzt sind.
Ablauf der Festlegung von Honorarhöhen
Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Der Gesetzgeber regelt die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen. Währenddessen sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer:innen, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln.
Der Gesetzgeber delegiert diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entscheidungen vorhanden.
Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. Die nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeut:innen wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.
Unser Vorgehen als SPD
Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patient:innen warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz. Vor diesem Hintergrund haben wir Bundesgesundheitsministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann.
Gleichzeitig haben wir das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann.
Die Entscheidung steht leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für uns als SPD ist dabei klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zu Lasten der Patient:innen und sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Zuletzt wurde der Entwurf zum GKV-Stabilisierungsgesetz vorgestellt und hat dabei bereits vielfältige Diskussionen ausgelöst. Das Gesetz befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren, wobei die Verhandlungen gerade erst starten. Für mich und auch für meine Fraktion ist dabei klar, dass die psychotherapeutische Versorgung unbedingt gesichert werden muss. Daher muss das Vorhaben der Budgetierung von psychotherapeutischen Leistungen diskutiert werden, insbesondere vor dem Hintergrund von drohenden Versorgungsengpässen. Denn im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich.
Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Zeit bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

