Sehr geehrter Herr Gysi, sehen Sie verfassungsrechtliche Bedenken bei der aktuellen Honorarkürzung für ambulante Psychotherapie?
Sehr geehrter Herr Gysi,
ich wende mich als PPT an Sie, da sie MdB und Jurist sind. Der Petent zur Petition 196912 ("Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung"https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_03/_22/Petition_196912.nc.html) hat in seiner Begründung einen Bezug zum Art.2 Abs.2 GG genommen. Ich selbst sehe die aktuelle "Abwertung psychotherapeutischer Leistungen ab 01.04.26" durch Beschluss des EBA als Abwertung psychischer Erkrankungen und der Behandlungsbedürftigkeit der dadurch Betroffenen sowie als Abwertung der Leistungen eines (akademischen) Heilberufs. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weitere Einschnitte in der ambulanten Psychotherapie vor. Zu meiner Frage: Sehen Sie hier verfassungsrechtliche Bedenken? Und falls ja, was werden Sie unternehmen? Ich danke Ihnen für Ihre Mühen!

