Sehr geehrter Herr Gysi, sehen Sie verfassungsrechtliche Bedenken bei der aktuellen Honorarkürzung für ambulante Psychotherapie?
Sehr geehrter Herr Gysi,
ich wende mich als PPT an Sie, da sie MdB und Jurist sind. Der Petent zur Petition 196912 ("Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung"https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_03/_22/Petition_196912.nc.html) hat in seiner Begründung einen Bezug zum Art.2 Abs.2 GG genommen. Ich selbst sehe die aktuelle "Abwertung psychotherapeutischer Leistungen ab 01.04.26" durch Beschluss des EBA als Abwertung psychischer Erkrankungen und der Behandlungsbedürftigkeit der dadurch Betroffenen sowie als Abwertung der Leistungen eines (akademischen) Heilberufs. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weitere Einschnitte in der ambulanten Psychotherapie vor. Zu meiner Frage: Sehen Sie hier verfassungsrechtliche Bedenken? Und falls ja, was werden Sie unternehmen? Ich danke Ihnen für Ihre Mühen!
Sehr geehrte Frau S.,
Ihre Frage vom 04. Mai hat mich erreicht.
Ich finde die Entscheidung unverantwortlich und hoffe, dass Sie mit Ihrer Petition Erfolg haben.
Allerdings habe ich Zweifel, ob eine Verletzung des Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz vorliegt. Durch die Honorarkürzung wird ja nicht die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt. Natürlich kann man davon ausgehen, dass es dann weniger Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geben wird, was zu Beeinträchtigungen führen kann. Ich glaube aber nicht, dass das Bundesverfassungsgericht so weit gehen würde. Einen Versuch kann man aber starten.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi

