Günter Krings, 2025
Günter Krings
CDU
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Frage von Alexandra B. •

Herr Krings!Akut steht die Entscheidung zur Massenüberwachung auf unseren Privatgeräten an. Wo ist das klare Nein zur Chatkontrolle der CDU?!Treten Sie für Privatsphäre und gegen Generalverdacht ein.

Die Chatkontrolle wird eine Form der Massenüberwachung und des Generalverdachts ermöglichen, wie wir ihn seit Nazi- und DDR-Zeit in Deutschland nicht mehr gesehen haben.

Gleichzeitig sind sich Expert:innen einig, dass diese Methode keineswegs den Schutz von Kindern und gegen Teorrorismus erhöht.

https://d-64.org/chatkontrolle-stoppen/

Günter Krings, 2025
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für den Schutz privater Kommunikation. Ihr Anliegen nehme ich sehr ernst.

1. Unsere klare Position: Keine anlasslose Überwachung

Für uns als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist klar:
Mit uns wird es keine anlasslose Kontrolle oder Überwachung digitaler Kommunikation geben. Die Vertraulichkeit privater Kommunikation ist ein zentrales Grundrecht und eine unverzichtbare Voraussetzung für Vertrauen in den digitalen Raum – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen.

2. Kinderschutz in Europa: Ein berechtigtes Anliegen

Gleichzeitig ist es richtig, dass Europa Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern verstärken will. Ziel ist ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen, um

  • Kinder besser zu schützen,
  • Täter konsequenter zu verfolgen und
  • illegales Material schneller aus dem Netz zu entfernen.

Dass die Europäische Union hier aktiv wird, begrüßen wir ausdrücklich. Die aktuellen Beratungen finden derzeit auf europäischer Ebene zwischen Kommission, Rat und Parlament statt. Der Deutsche Bundestag ist in diesem Stadium nicht direkt beteiligt.

3. Wichtige Leitlinie: Grundrechte schützen

Wir setzen uns in diesen Verhandlungen für eine ausgewogene Lösung ein:
Der Schutz von Kindern muss verbessert werden – aber nicht auf Kosten unserer Grundrechte.

Dabei gilt für uns ganz klar:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss erhalten bleiben.
    Sie ist zentral für die Vertraulichkeit und Sicherheit privater Kommunikation.
  • Maßnahmen zum Kinderschutz müssen technisch und rechtlich so ausgestaltet sein, dass die Integrität verschlüsselter Kommunikation nicht beeinträchtigt wird.

4. Unser Ziel: Sicherheit und Freiheit gemeinsam sichern

Der Schutz von Kindern und der Schutz der Privatsphäre dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides ist möglich – und beides ist notwendig. Dafür setze ich mich persönlich ein, ebenso wie die gesamte CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Günter Krings, MdB

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