Dass NGOs und natürlich auch Medien weiterhin Zugang zu Informationen haben müssen, steht für mich völlig außer Frage.
Dass kleinere Betriebe beim bürokratischen Aufwand entlastet werden sollen, erachte ich für wichtig. Der richtige Hebel dafür sind die Formalpflichten wie Dokumentation und Verzeichnisse, nicht die Rechte der Betroffenen.
In Punkt 14 werden Maßnahmen rund um das Thema Datenschutz wiederholt, die im Koalitionsvertrag beschlossen sind. Was konkret geplant ist, ist nicht offengelegt
Es geht nicht um die Beschränkung datenschutzrechtlicher Kontrollen, sondern um eine effiziente aufgestellte Kontrolle, die den Anforderungen der Zeit entspricht und handlungsfähig ist.
Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses am 8. Juli und der Schlussabstimmung am 10. Juli isoliert betrachtet vermittelt nur vermeintlich den Eindruck eines sehr kurzen Verfahrens. Für die parlamentarische Beratung ist jedoch der gesamte Gesetzgebungsprozess maßgeblich.
