Gleichwohl muss sichergestellt werden, dass die Einwilligung der Versicherten nicht nur formal bleibt, sondern in einem dialogischen Prozess zwischen allen Beteiligten umgesetzt wird.
Daher sehe ich die Formulierung durchaus kritisch und teile die Auffassung, dass weniger die Unternehmensgröße als das Risiko der Datenverarbeitung entscheidend sein sollte.
Für die SPD war dabei maßgeblich, den Kreis der Betroffenen möglichst deutlich einzugrenzen und insbesondere Familien sowie Menschen mit Betreuungs-, Pflege- oder gesundheitlich bedingten Einschränkungen zu schützen.
Eine Mittelstandsfamilie muss in Deutschland auf alle Einnahmen im Durchschnitt Steuern und Abgaben in Höhe von 43 Prozent entrichten. Eine Milliardärsfamilie bezahlt auf alle Einnahmen im Durchschnitt 26 Prozent Steuern und Abgaben. So lange das nicht geändert wird, dürften keine Diskussionen über Kürzungen der Leistungen im Gesundheitswesen, Verschiebung des Renteneintrittsalters etc. geführt werden.
Die derzeit diskutierten Anpassungen zielen deshalb nicht auf eine Abschaffung des IFG, sondern darauf, das Gesetz an neue Bedrohungslagen anzupassen und zugleich einen missbräuchlichen oder unverhältnismäßigen Einsatz von Informationsanfragen zu verhindern.
