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Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gibt es bereits Regeln wie Anzeigepflichten, Verhaltensvorgaben und Transparenzpflichten, ergänzt durch Sanktionen bei Verstößen.

Informationsaustausch als Finanzpolitiker
Ich persönlich habe die Kooptation nicht in Anspruch genommen und an diesen Sitzungen nicht teilgenommen. Deshalb hatte ich dies qua-Amt-Mitgliedschaft erst nicht angegeben, weil ich sie nicht wahrgenommen hatte.
Lobbyismus ist nichts Anstößiges. Im Gegenteil: Interessenvertretung ist in einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft – in der es naturgemäß eine Fülle unterschiedlicher, zum Teil widerstreitender Interessen gibt – nicht nur legitim, sondern absolut notwendig.

Die eingesetzte Enquete-Kommission wird die Entscheidungen im Kontext der damaligen Ausnahmesituation bewerten, Fehler benennen und Lehren ziehen.