Warum tragen Sie trotz über 500000 Unterschriften für den Erhalt des IFG eine Reform mit, die ein „berechtigtes Interesse“ verlangt und demokratische Kontrolle schwächt?
Sehr geehrter Herr Miersch,
Sie waren für die SPD an dem Koalitionsbeschluss beteiligt, nach dem IFG-Anfragen künftig auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ beschränkt werden sollen. Die zuständigen Arbeitsgruppen Ihrer Fraktion lehnen eine Absenkung des Transparenzniveaus inzwischen ab.
Wer entscheidet künftig, welches Interesse „berechtigt“ ist? Wie verhindern Sie, dass Behörden kritische Anfragen dadurch leichter ablehnen und staatliches Fehlverhalten oder Machtmissbrauch schwerer aufgedeckt werden? Organisationen, Vereine und Redaktionen könnten zudem ihren eigenen Auskunftsanspruch verlieren.
Bereits 2025 forderten rund 430.000, derzeit über eine halbe Millionen, Menschen erfolgreich den Erhalt des IFG. Dieser deutlich erklärte Bürgerwille wird nun erneut übergangen. Warum haben Sie dennoch einen Beschluss mitgetragen, der den voraussetzungslosen Informationszugang einschränkt? Unterstützen Sie weiterhin diese Pläne oder die ablehnende Position Ihrer Fraktion?
Sehr geehrte Frau F.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.
Ihre Kritik an möglichen Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und Ihr Hinweis auf die zentrale Bedeutung staatlicher Transparenz sind nachvollziehbar. Gern skizziere ich Ihnen hierzu unsere Position:
Das IFG ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden. Die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit mit einem voraussetzungslosen Informationszugang hat sich bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz.
Wir unterstützen daher das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrags, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nur schwerlich nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss angesichts der veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa kritischer Infrastrukturen sichergestellt sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz berechtigter staatlicher Sicherheitsbelange, die diesen Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden sollten jedoch Veröffentlichungspflichten in Spezialgesetzen, etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier heute möglicherweise andere Einschätzungen ergeben.
Davon unbenommen sollte es nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.
Sinn und Zweck des Gesetzes bleiben erhalten. Aber man muss sich damit auseinandersetzen, dass ganze Heerscharen von Beamten durch teilweise missbräuchliche Anfragen gebunden werden. Das kann man benennen, ohne, dass gleich der Untergang des Abendlandes an die Wand gemalt wird. Dass NGOs und natürlich auch Medien weiterhin Zugang zu Informationen haben müssen, steht für mich völlig außer Frage.
Sehr geehrte Frau F., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

