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Jeanne Dillschneider
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Frage von Sascha L. •

Als Fachanwältin für Cybersicherheit: sehen Sie im pauschalen KMU-Kriterium ein Umgehungsrisiko für Unternehmen mit sensiblen Daten?

Sehr geehrte Frau Dillschneider,

Punkt 14 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 2.7.2026 sieht

vor, sich auf EU-Ebene für eine Ausnahme von KMU und risikoarmen Datenverarbeitungen vom

Anwendungsbereich der DSGVO einzusetzen. Die DSGVO selbst verfolgt grundsätzlich einen

risikobasierten statt größenbasierten Ansatz; da 99,3 Prozent der deutschen Unternehmen

als KMU gelten, könnte eine pauschale Ausnahme auch Betriebe erfassen, die sensible

Daten verarbeiten (z. B. Gesundheits-, Finanz- oder Beschäftigtendaten). Als

Fachanwältin für Cybersicherheit und Obfrau der Grünen im Digitalausschuss: Wie schätzen

Sie das Risiko ein, dass eine größenbasierte statt risikobasierte Ausnahme Schutzlücken

für Betroffene schafft? Welche Kriterien wären aus Ihrer fachlichen Sicht sachgerechter?

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