Antwort 09.02.2026 von Sascha Herr parteilos
Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden an das Innenministerium. Das birgt Politisierungsrisiken: Bewertungen dürfen nicht wie Vorverurteilungen wirken.
Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden an das Innenministerium. Das birgt Politisierungsrisiken: Bewertungen dürfen nicht wie Vorverurteilungen wirken.
Zu dem Verfahren, das Herr Schindler und Herr Dr. Unzicker im Oktober 2023 gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln angestrengt haben, ist mir derzeit kein veröffentlichtes Urteil bekannt
Offenbar ist ein wie auch immer geartetes Verfahren entweder nicht eröffnet oder bisher nicht abgeschlossen worden
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der Vielzahl Ihrer Anfragen möchten wir Sie bitten, diese direkt an mein Büro zu richten unter: buero.eisentraut@landtag.nrw.de.