Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Es ermöglicht lediglich, dass einmal vom Bürger angegebene Daten mit dessen Zustimmung von anderen Behörden abgerufen werden können, so dass man nicht mehrfach dieselben Unterlagen (z.B. die Geburtsurkunde) einreichen muss.
Die angesprochenen Punkte, von der fachgesetzlichen Umsetzung der JI-Richtlinie im Polizei- und Verfassungsschutzrecht bis zu den Anordnungsbefugnissen gegenüber Staatsanwaltschaften berühren komplexe und europarechtlich noch nicht abschließend geklärte Fragen, zu denen wir als Abgeordnete keine eigene rechtliche Bewertung abgeben können und möchten.
Der rechtliche Grundkonflikt (fehlende Abhilfe-/Anordnungsbefugnisse, laufendes EU-Verfahren, EuGH-Rechtsprechung zu wirksamen Rechtsbehelfen) ist real und gut dokumentiert, nur betrifft er in der Praxis vor allem die Bundesebene und mehrere andere Bundesländer, nicht spezifisch eine Aussage der LDI NRW im NRW-Rechtsausschuss.