Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021

Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, Gelder aus veranschlagten aber nicht benötigten Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie in Klimaschutz und Maßnahmen zur Transformation der deutschen Wirtschaft zu investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden.

Er wurde mit den Stimmen der Fraktionen der Regierungskoalition angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 382 Abgeordnete für den Entwurf. 283 Abgeordnete stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
382
Dagegen gestimmt
283
Enthalten
0
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Steffen JanichSteffen JanichAfD158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dagegen gestimmt
Portrait von Anne JanssenAnne JanssenCDU/CSU26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas JarzombekThomas JarzombekCDU/CSU106 - Düsseldorf I Dagegen gestimmt
Gyde JensenGyde JensenFDP2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Marc JongenMarc JongenAfD266 - Neckar-Zaber Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU287 - Konstanz Dagegen gestimmt
Ingmar JungIngmar JungCDU/CSU179 - Wiesbaden Dagegen gestimmt
Portrait von Frank JungeFrank JungeSPD13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD267 - Heilbronn Nicht beteiligt
Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der KuppelAnn-Veruschka JurischFDP287 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD144 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Lamya KaddorLamya KaddorBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN115 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth KaiserElisabeth KaiserSPD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dafür gestimmt
Foto Dr. Kirsten Kappert-GontherKirsten Kappert-GontherBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN54 - Bremen I Dafür gestimmt
Macit KaraahmetogluMacit KaraahmetoğluSPD265 - Ludwigsburg Nicht beteiligt
Portrait von Anja KarliczekAnja KarliczekCDU/CSU128 - Steinfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Carlos KasperCarlos KasperSPD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Portrait von Anna KassautzkiAnna KassautzkiSPD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele KatzmarekGabriele KatzmarekSPD273 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Malte KaufmannMalte KaufmannAfD274 - Heidelberg Dagegen gestimmt
Prof. Dr.-Ing. Michael KaufmannMichael KaufmannAfD195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer KellerRainer KellerSPD113 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Michael KellnerMichael KellnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU291 - Ulm Nicht beteiligt
Portrait von Franziska KerstenFranziska KerstenSPD67 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt

Das „Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ hat zum Inhalt, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF) übertragen werden. Dieser wurde 2010 unter anderem aus Mitteln des Emissionshandels aufgelegt, um die Umsetzung der Energiewende zu fördern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mittel für „klima- und transformationspolitische“ Vorhaben einzusetzen.

Damit wird laut Antrag an der schon 2020 „im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgten und zur Pandemiebewältigung bewährten Zuweisung an den Energie- und Klimafonds“ angeknüpft. Das sei notwendig, um die „pandemiebedingte Notsituation“ zu überwinden.

Bislang waren für den EKF etwa 42,6 Milliarden Euro an Zuweisungen für das Jahr 2021 vorgesehen. Dieser Betrag soll nun auf 102,6 Milliarden Euro steigen. Die Ermächtigung zur Aufnahme von zum Haushaltsausgleich notwendigen Krediten in Höhe von insgesamt 240 Milliarden Euro bleibt davon unberührt.

Mit eigenen Änderungsanträgen ergänzten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die betreffenden Haushaltspositionen um Erklärungen dazu, wie die übertragenen Mittel verwendet werden sollen. Konkret ginge es um eine „Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und die „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“.

Zur Umsetzung der Maßnahmen sollen in den betreffenden Bundesministerien und im Bundestag 148 neue Stellen entstehen.

Im Vorfeld wurde der Nachtragshaushalt unter anderem vom Bundesrechnungshof scharf kritisiert. Er sei unter Umständen verfassungswidrig. Ausnahmen von der in Artikel 115 des Grundgesetzes festgeschriebenen Schuldenbremse seien demnach nur zur Reaktion auf akute, plötzlich auftretende Krisen möglich. Eine solche sei durch den Klimawandel als dauerhafte Herausforderung nicht unbedingt gegeben. Die Nutzung der Notlagenkrediten dürfe nur ein letztes Mittel sein, nachdem andere Rücklagen ausgeschöpft wurden.

Dieser Einschätzung schloss sich unter anderem die Unionsfraktion an. Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt äußerte im Vorfeld, dass es sich um einen „dreisten Versuch der Ampel“ handle, „die Schuldenbremse zu betrügen“.

Im Dezember kritisierte  Gesine Lötzsch (DIE LINKE) den Haushaltsentwurf in der Plenardebatte.  Sie bezeichnete die Umschichtung der Gelder als „Täuschungsmanöver“, das nur einen einzigen Grund habe: „Sie brauchen dringend Geld, und Sie wollen nicht die Steuern für die Vermögenden erhöhen.“

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, äußerte vor der Abstimmung, dass der Preis für die Unterstützung von Politikvorhaben durch die Grünen sei, „dass die Soziale Marktwirtschaft vor allem ökologisch umgebaut werden müsse. Es sei unklar, was dann für versprochene Entlasungen für kleine und mittlere Einkommen übrig bleibe.

Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 382 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 283 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 71 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.