Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Tabea Rößner | DIE GRÜNEN | 205 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Martin Rosemann | SPD | 290 - Tübingen | Dagegen gestimmt | |
Johannes Röring | CDU/CSU | 126 - Borken II | Dagegen gestimmt | |
Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt | |
Sönke Rix | SPD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Andreas Rimkus | SPD | 107 - Düsseldorf II | Dagegen gestimmt | |
Bernd Riexinger | DIE LINKE | 259 - Stuttgart II | Dagegen gestimmt | |
Josef Rief | CDU/CSU | 292 - Biberach | Dagegen gestimmt | |
Lothar Riebsamen | CDU/CSU | 293 - Bodensee | Dagegen gestimmt | |
Bernd Reuther | FDP | 113 - Wesel I | Dafür gestimmt | |
Roman Reusch | AfD | Dafür gestimmt | ||
Martin Erwin Renner | AfD | 104 - Mettmann I | Nicht beteiligt | |
Martina Renner | DIE LINKE | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Ingrid Remmers | DIE LINKE | 123 - Gelsenkirchen | Nicht beteiligt | |
Hagen Reinhold | FDP | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dafür gestimmt | |
Martin Reichardt | AfD | Dafür gestimmt | ||
Eckhardt Rehberg | CDU/CSU | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dagegen gestimmt | |
Peter Ramsauer | CDU/CSU | 225 - Traunstein | Dagegen gestimmt | |
Alois Rainer | CDU/CSU | 231 - Straubing | Dagegen gestimmt | |
Alexander Radwan | CDU/CSU | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Radomski | CDU/CSU | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dagegen gestimmt | |
Thomas Rachel | CDU/CSU | 90 - Düren | Dagegen gestimmt | |
Martin Rabanus | SPD | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dagegen gestimmt | |
Sascha Raabe | SPD | 180 - Hanau | Dagegen gestimmt | |
Stephan Protschka | AfD | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt |
Anlass des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion ist die endende Frist des Solidarpaktes II mit Ende des Jahres 2019. Der Solidarpakt II wurde im Jahr 2001 beschlossen, nachdem klar wurde, dass die Ziele des vorhergehenden Solidarpaktes I nicht erreicht werden würden. Durch ihn erhielten die ostdeutschen Länder und Berlin zusätzliche Mittel, um die Infrastruktur auszubessern und den wirtschaftlichen Aufholprozess nach der Wende zu stärken. Dieser Pakt wurde bis zum Jahr 2019 befristet. Das Solidaritätszuschlaggesetz aus dem Jahr 1995 verlöre lauf FDP mit Auslaufen des Solidarpaktes II seine Legitimation und da es nie zeitlich befristet wurde, müsse es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden. Der Fortbestand des Gesetzes sei außerdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da es als Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfspitzen (wie dem Solidarpakt II) erhoben werden dürfe.Das Gesetz sehe außerdem die Entlastung der Bürger vor, die dringend notwendig, und angesichts der erheblichen Steuermehreinnahmen, auch finanzierbar sei.
Der Gesetzentwurf der FDP wurde am 13.12.2018 in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Dr. Wiebke Esdar (SPD) erklärt, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zwar die Konsumnachfrage steigern ließe, dies aber nicht bei Spitzenverdienern der Fall wäre, sondern bei einkommenschwächeren Haushalten. Die Sparquote bei Vermögenden würde sich laut Esdar nur erhöhen, da eine gewisse Steuersumme wegfiele, die Konsumnachfrage aber bei Spitzenverdienern nicht unbedingt steigen würde.
Christian Dürr (FDP) weist daraufhin, dass der Solidaritätszuschlag in dieser Form nicht mehr gerechtfertigt sei, da dieser ohne den Sozialpakt nicht mehr legitim wäre. Somit würde man laut Dürr einen Rechtsbruch gegen die deutsche Verfassung wagen.
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