Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Uwe Feiler | CDU/CSU | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dafür gestimmt | |
Harald Petzold | DIE LINKE | 58 - Oberhavel - Havelland II | Nicht beteiligt | |
Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dafür gestimmt | |
Frank-Walter Steinmeier | SPD | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Nicht beteiligt | |
Norbert Müller | DIE LINKE | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Annalena Baerbock | DIE GRÜNEN | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Andrea Wicklein | SPD | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Nicht beteiligt | |
Jana Schimke | CDU/CSU | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Enthalten | |
Martin Patzelt | CDU/CSU | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dafür gestimmt | |
Thomas Nord | DIE LINKE | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dagegen gestimmt | |
Birgit Wöllert | DIE LINKE | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Freese | SPD | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dagegen gestimmt | |
Klaus-Peter Schulze | CDU/CSU | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt | |
Michael Stübgen | CDU/CSU | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dagegen gestimmt | |
Katrin Kunert | DIE LINKE | 66 - Altmark | Dagegen gestimmt | |
Marina Kermer | SPD | 66 - Altmark | Dagegen gestimmt | |
Jörg Hellmuth | CDU/CSU | 66 - Altmark | Dagegen gestimmt | |
Waltraud Wolff | SPD | 67 - Börde - Jerichower Land | Nicht beteiligt | |
Manfred Behrens | CDU/CSU | 67 - Börde - Jerichower Land | Dafür gestimmt | |
Heike Brehmer | CDU/CSU | 68 - Harz | Dafür gestimmt | |
Burkhard Lischka | SPD | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt | |
Rosemarie Hein | DIE LINKE | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt | |
Tino Sorge | CDU/CSU | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Petzold | CDU/CSU | 70 - Dessau - Wittenberg | Enthalten | |
Steffi Lemke | DIE GRÜNEN | 70 - Dessau - Wittenberg | Dagegen gestimmt |
Der Vorschlag einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) erreichte bereits im ersten Wahldurchgang die erforderliche absolute Mehrheit. Die Fraktionen im Parlament hatten sich im Vorfeld der Abstimmung darauf geeinigt, die Fraktionsdisziplin aufzuheben und den Abgeordneten so die Entscheidung frei zu überlassen.
Insgesamt standen im ersten Wahldurchgang vier Gesetzentwürfe zur Auswahl, die von einer Liberalisierung bis zu einem kompletten Verbot jeglicher Suizidbeihilfe reichten:
- Der letztlich erfolgreiche Vorschlag wurde von einer breiten Parlamentariergruppe getragen und sieht vor, geschäftsmäßige Sterbehilfe - wie sie etwa von einigen Vereinen angeboten wird - unter Strafe zu stellen. "Geschäftsmäßig" meint das auf Wiederholung angelegte, organisierte und gewinnorientierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Bis zu drei Jahre Haft sind vorgesehen, wenn Sterbewilligen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone. Einige Kritiker des Gesetzes meinen, dass z.B. Mediziner auch weiterhin in einer rechtlichen Grauzone agieren. Denn sie handelten bereits geschäftsmäßig, wenn sie etwas regelmäßig durchführten.
- Eine zweite Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (SPD) lehnte eine Strafrechtsverschärfung ab und plädierte dafür, sterbenskranken Menschen einen ärztlich begleiteten Suizid zu ermöglichen.
- Von einer Gruppe aus Linken und Grünen um die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast kam ein Vorschlag, der die vollständige Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid vorsah. Auch die umstrittenen Sterbehilfevereine sollten erlaubt werden, solange sie nicht gewerbsmäßig handelten.
- Ein Vorschlag aus den Reihen der Unionsfraktion sah ein generelles Verbot jeglicher Suizidbeihilfe vor – auch Angehörigen sollte die "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" strengstens verboten sein und bei Zuwiderhandlung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Da sich bereits im ersten Wahldurchgang eine absolute Mehrheit der Parlamentarier hinter dem ersten Gesetzentwurf versammelte, war keine weitere Abstimmung über die alternativen Gesetzentwürfe nötig geworden. Bei der endgültigen namentlichen Abstimmung votierten 360 der 602 anwesenden Abgeordneten für den Vorschlag von Brand/Griese.