Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Rita Hagl-KehlRita Hagl-KehlSPD227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Marco BülowMarco BülowSPD142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD212 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Heinz-Joachim BarchmannHeinz-Joachim BarchmannSPD51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Bild Ute Finckh-KrämerUte Finckh-KrämerSPD79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Helga Kühn-MengelHelga Kühn-MengelSPD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Christian LangeChristian LangeSPD269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang GunkelWolfgang GunkelSPD164 - Erzgebirgskreis I Nicht beteiligt
Portrait von Markus PaschkeMarkus PaschkeSPD25 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Willi BraseWilli BraseSPD148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Petra ErnstbergerPetra ErnstbergerSPD239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Ewald SchurerEwald SchurerSPD214 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele FograscherGabriele FograscherSPD254 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Norbert Spinrath 2021Norbert SpinrathSPD89 - Heinsberg Dafür gestimmt
Portrait von Frank-Walter SteinmeierFrank-Walter SteinmeierSPD60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee SchlegelDorothee SchlegelSPD276 - Odenwald - Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD18 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Burkhard LischkaBurkhard LischkaSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Andrea WickleinAndrea WickleinSPD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Nicht beteiligt
Portrait von Bernhard DaldrupBernhard DaldrupSPD130 - Warendorf Dafür gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich KrügerHans-Ulrich KrügerSPD113 - Wesel I Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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