Für mich und für die SPD ist klar: Wir setzen uns für gute Rahmenbedingungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und für eine Vergütung ein, die die Realität in den Praxen berücksichtigt.
Da die Mütterrente von Gesetzes wegen als Renteneinkommen behandelt wird, wird diese genauso wie beispielsweise die Betriebsrente oder die Witwenrente bei der Grundsicherung berücksichtigt. Die Grundsicherung ist stets subsidiär.
Über die Vergütung wird auf Bundesebene in der gemeinsamen Selbstverwaltung entschieden, im Erweiterter Bewertungsausschuss. Als Landespolitikerin habe ich darauf keinen direkten Einfluss.