Werden Sie dafür stimmen, das Lieferkettengesetz zu stärken oder zu schwächen?
Sehr geehrter Herr Koob,
aktuell wird in den Ausschüssen und innerhalb der Bundesregierung über die
Gesetznovelle zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) diskutiert.
Das Lieferkettengesetz ist ein Meilenstein gegen Ausbeutung und Kinderarbeit. Und es wirkt: Das Lieferkettengesetz stärkt die Arbeit von Gewerkschaften und führte bereits zu konkreten Verbesserungen für Beschäftigte, beispielsweise im Transportsektor in Deutschland oder auf Bananenplantagen in Ecuador. Das Lieferkettengesetz sorgt dafür, dass Unternehmen sich systematisch damit auseinandersetzen, welche Auswirkungen ihre Geschäftsmodelle auf Menschenrechte und
Umwelt weltweit haben.
Die Gesetznovelle enthält jedoch Vorschläge, die das Schutzniveau des Gesetzes erheblich
schwächen würden. Wie stehen Sie dazu, wie werden Sie als Abgeordneter des Hochtaunuskreises abstimmen? Ich bitte um eine begründete Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Hildegard S., Bad Homburg
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Menschenrechte und der Schutz vor Ausbeutung und Kinderarbeit sind für mich und die CDU/CSU unverzichtbare Grundsätze. Unternehmen tragen Verantwortung für ihr Handeln – auch entlang ihrer Lieferketten. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Vorgaben praktikabel sein und dürfen insbesondere mittelständische Unternehmen nicht mit unnötiger Bürokratie belasten.
Vor diesem Hintergrund halte ich den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen sinnvollen ersten Schritt. Er setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und entlastet Unternehmen insbesondere dadurch, dass die Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entfallen. Die eigentlichen Sorgfaltspflichten bleiben jedoch bestehen. Auch bei schweren Verstößen soll es weiterhin Sanktionen geben.
Aus meiner Sicht ist dies allerdings nur ein Zwischenschritt. Nun muss zügig die europäische Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die auf europäischer Ebene vereinbarten Regelungen sehen vor, dass die Vorschriften künftig auf sehr große Unternehmen konzentriert werden. Gleichzeitig werden Haftungs- und Sanktionsregelungen europaweit vereinheitlicht. Das schafft mehr Rechtssicherheit und verhindert Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern.
Ich halte deshalb weder eine vollständige Abschaffung aller Regelungen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht noch eine weitere Verschärfung des bestehenden deutschen Gesetzes zum jetzigen Zeitpunkt für den richtigen Weg. Ziel sollte vielmehr eine bürokratiearme, europarechtskonforme Umsetzung der EU-Vorgaben sein, die den Schutz der Menschenrechte gewährleistet und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen sichert.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Koob

