Antwort 03.06.2026 von Holger Mann SPD
In dieser Legislatur schärfen wir nach: Die Sorgfaltspflichten gelten unverändert fort.
In dieser Legislatur schärfen wir nach: Die Sorgfaltspflichten gelten unverändert fort.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll durch ein nationales Umsetzungsgesetz für die EU-Richtlinie ersetzt werden. Sobald diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt ist, greifen deren Sanktionsregelungen – und Unternehmen erhalten so eine klare, einheitliche europäische Basis statt paralleler nationaler und EU-Vorgaben.
Wir haben uns in der diesbezüglichen Abstimmung im EU-Parlament enthalten, da wir eine Bürokratieentlastung unterstützen, nicht jedoch die Angriffe rechter Parteien auf soziale Schutzklauseln im Gesetz.
Zwar verfolgt das Lieferkettengesetz wichtige Ziele, seine Umsetzung hat sich jedoch als problematisch erwiesen