
(...) In Ihrem konkreten Fall gilt eine sogenannte Stichtagsregelung, die bedeutet, dass die neue Regelungen nur für Betroffene gelten, die nach in Kraft treten des Gesetzes eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben. Laut Bundesverfassungsgericht ist diese Handhabung auch verfassungsgemäß, weshalb ich um Ihr Verständnis bitte. (...)