Frage von Silvia K. • 28.07.2025

Antwort von Christian Bernreiter CSU • 04.08.2025
Die Fragen wurden rechtlich geklärt oder die Zuständigkeit liegt vor Ort.
Die Fragen wurden rechtlich geklärt oder die Zuständigkeit liegt vor Ort.
Sofern es um kommunale Unterbringung geht, liegt die Auswahl grds. im Entscheidungsbereich der Kommunen (Kommunale Selbstverwaltung )und die haben ein starkes Eigeninteresse an zuverlässigen Sicherheitsfirmen