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Uwe Feiler
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Frage von Kerstin H. •

Frage an Uwe Feiler von Kerstin H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Feiler,

die nachfolgende Mitteilung habe ich auf Facebook entdeckt und bitte Sie darum, sich zu positionieren, inwieweit es diesen Interessenkonflikt gibt. Für mich wäre Herr Stephan Harbarth mit einer entsprechenden VW - Vergangenheit untragbar. Wir sind selbst Betroffene der bewussten Täuschung durch VW. Sollte sich Lobbyismus in dieser Form darstellen, gefährdet dieser ein unabhängiges Rechtssystem.
Quelle: FB Abgeordnetenwatch
"Seitenwechsel auf höchster Staatsebene: Seit Ende 2018 ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth Vize-Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird er nun dessen Präsident werden.
Als er noch im Bundestag saß, war Harbarth nebenbei noch als Anwalt tätig, unter anderem für VW. Ein Interessenskonflikt? Es geht letztlich um die Unabhängigkeit der Justiz. Und um weiten Arm des Lobbyismus. Wir haben unsere Position dazu im Handelsblatt geäußert"

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Husarzewsky

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Husarzewsky,

Ende 2018 hat der Bundestag Stephan Harbarth zum Richter am Bundesverfassungsgerichts gewählt. Die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde mit Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP erreicht. Dieses Ergebnis zeigt, dass Herr Harbarth in seiner neuen Beschäftigung über die politischen Lager hinweg unterstützt wird. Von Juristenkollegen wie auch aus Politikkreisen werden seine Fachkenntnisse und sein Pflichtbewusstsein hervorgehoben.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass aktive Politiker an das höchste deutsche Gericht Deutschlands wechseln. Dies hat auch den Vorteil, dass die politische Expertise des Bundesverfassungsgerichts gestärkt wird. Mit seinen Tätigkeiten als Anwalt, kann Herr Harbarth außerdem Impulse aus der Praxis geben. Insgesamt stellt die Vielfalt von Perspektiven für das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Grundpfeiler dar. So werden bei der Beratung von Fällen möglichst unterschiedliche Lebenserfahrung und Expertisen eingebracht, um diese bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Sowohl die Anwaltskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz als auch Herr Harbarth gaben an, dass Herr Harbarth nicht selbst in dem Mandat des VW-Konzerns auftrat und sich mit diesem Mandat auch nicht befasst hat. Daher halte ich Zweifel an seiner Unbefangenheit für überflüssig. Herr Harbarth hat selbst erläutert, dass im Bundesverfassungsgericht nicht nach politischen Kriterien sondern ausschließlich nach juristischen Kriterien entschieden wird. Die Stimmen der Verfassungsrichter haben das gleiche Gewicht und es wird als Kollektiv Recht gesprochen. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts führt als oberster Wächter über die Einhaltung des Grundgesetzes die unterschiedlichen Positionen zusammen. Da sich alle Verfassungshüter über unterschiedliche Perspektiven austauschen, ein gemeinsamer Konsens hergestellt und nach rechtlichen Maßstäben geurteilt wird, werden Streitfragen vom Verfassungsgericht souverän und unbefangen befriedet.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Feiler

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