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Uwe Feiler
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Frage von Heike R. •

Frage an Uwe Feiler von Heike R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Feiler,
ich meine, das Grauen für die Sparer beginnt erst.
• Kampf gegen das Bargeld: Schon seit Jahren läuft eine Kampagne gegen die Nutzung von Bargeld. Nun kam der IWF mit der Idee, Bargeld zu versteuern für den Fall, dass es auf dem Bankkonto Negativzinsen gibt. All dies passt zu dem Szenario einer geplanten Entwertung von Geld und damit von Forderungen und Schulden.
• Kampf gegen das Gold: Passend dazu erklärt der IWF in einem weiteren Arbeitspapier, dass Gold ein destabilisierender Faktor für die Wirtschaft ist. Dies ist natürlich richtig, wenn man ein System unterstützt, in dem beliebig viel Liquidität geschaffen werden kann und soll, um die Wirtschaft zu beleben.
• Kapitalverkehrsbeschränkungen: Passend dazu werden Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs in Abhängigkeit vom Umfeld als geeignetes Instrument gesehen, um Krisen vorzubeugen und Finanzmärkte zu stabilisieren. Dabei sind sie unvermeidbar, wenn man die Flucht der Sparer verhindern will. Fallen Bargeld und Gold als Ausweichmöglichkeiten weg, muss nur noch die Flucht in ausländische Währungen abgewendet werden, um die Sparer unter Kontrolle zu bekommen.
Quelle: https://www.cicero.de/wirtschaft/negativzinsen-verbot-sparer-olaf-scholz-markus-soeder-geldanlage

Herr Feiler, existiren in der CDU/Bundesregierung derartige Planungen gegen den "kleinen" Sparer?
Falls ja, wann gedenkt die Regierung dem Wähler dies zu sagen?
Herr Feiler, Bitte keine Antwort, dass Ihnen dies völlig unbekannt sei. In dem Fall möchte ich Sie vor Beantwortung meiner Frage bitten, sich zu informieren. Und mir danach eine verbindliche und ehrliche Antwort als gewählter Abgeordneter zu geben. Noch habe ich etwas Vertrauen in unsere Demokratie und Ehrlichkeit. Falls Sie sich dazu nicht in der Lage sehen, wer kann/darf mir dazu ehrlich antworten?

Mit freundlichem Gruß
H. R.
Falls Sie sich dazu

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau R.,

die finanzpolitischen Konzepte, auf die Sie sich beziehen, sind Ergebnisse von Arbeitspapieren, die von Experten bzw. Mitarbeitern des IWF verfasst wurden. Daher werden dort nicht notwendigerweise die Ansichten des IWF wiederspiegelt oder Vorschläge der Institution IWF veröffentlicht, sondern persönliche Anregungen von Mitarbeitern oder Experten dargestellt.

Die Bundesregierung unterstützt keine internationalen Initiativen zur Abschaffung des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel. Da Deutschland Mitgliedsstaat des Euro-Währungsgebiets ist, sind die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Euro-Banknoten und Euro-Münzen das gesetzliche Zahlungsmittel. Die Bundesregierung strebt nicht an, hieran etwas zu ändern und bekennt sich zum Fortbestand des Bargeldes. Darüber hinaus sind im Eurosystem keine Bestrebungen zur Bargeldabschaffung zu verzeichnen.

Im Rahmen des Ende 2019 beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, wurde die Grenze für identifizierungsfreie Käufe von Gold und Silber von 10.000 Euro auf 2.000 Euro abgesenkt. Diese Regelung ist Teil einer Strategie zur Unterbindung von Geldwäsche im Edelmetallhandel und verfolgt nicht das Ziel eines Goldkaufverbots für Privatpersonen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Feiler

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