Ich sage es so, wie es ist: Das klar ersichtlich parteipolitische Taktieren der Union und die Instrumentalisierung der Richter:innenwahlen zulasten des Zusammenhalts der Koalition sowie der Handlungsfähigkeit des Gerichts als solche sind unverantwortlich.
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Selbstverständlich ist allein das Bundesverfassungsgericht befugt, über ein mögliches Parteiverbot zu entscheiden. Die dafür bewusst hoch angesetzten Hürden des Art. 21 Abs. 2 GG dienen dem Schutz des demokratischen Wettbewerbs und sollen verhindern, dass politische Mehrheiten missliebige Oppositionsparteien ausschalten können.
Ihr Vorschlag, die Auswahl zunächst in einem Kreis von Juristen vorzubereiten, klingt zwar nach einer möglichen Vorstufe, würde aber die verfassungsrechtlich vorgesehene parlamentarische Wahl nicht ersetzen können.
Zunächst will ich ganz klar sagen: Die sogenannte „Neue Grundsicherung“ ist aus unserer Sicht als Linke in zentralen Punkten nicht akzeptabel.
Leider habe ich keinen näheren Einblick in die Beweggründe der Richter.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Verfassungsklage gegen die beschlossenen Regelungen zur neuen Grundsicherung und zur Rente geplant.