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Antwort 02.03.2026 von Uwe Feiler CDU

Ein Anspruch auf die Aktivrente besteht nur dann, wenn nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine entsprechende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird

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Antwort 02.03.2026 von Uwe Feiler CDU

Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, also in der Regel 67 Jahre alt sind, und weiterhin in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, können bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei beziehen.

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Antwort 02.03.2026 von Uwe Feiler CDU

Die AfD bietet keine tragfähigen Lösungen für die Herausforderungen unseres Landes, sondern setzt auf Spaltung und Verunsicherung. Dem muss eine verantwortungsvolle Politik entgegengesetzt werden, die Probleme entschlossen angeht und Vertrauen stärkt. Ein Parteiverbot allein kann diese Aufgabe nicht ersetzen.

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Antwort 11.11.2025 von Uwe Feiler CDU

Eine Einbeziehung wäre mit erheblichen administrativen Herausforderungen verbunden, da das Beamtenversorgungssystem rechtlich und steuerlich anders organisiert ist.