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Daher rege ich an, dass sie die genannte Problematik auch an die Stadt Bochum herantragen und darauf drängen, dass in den Vierteln, wo es hohen Bedarf und wenig private Stellplätze gibt, solche öffentlichen abschließbaren Abstellanlagen gebaut werden und die entsprechende Landesförderung in Anspruch genommen wird.
Grundsätzlich sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass Wohnungsgeber bei der Anmeldung einer Wohnung mitwirken und der meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen müssen.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Seit der BMG-Novelle 2015 gilt wieder eine Mitwirkungspflicht für Eigentümer/Wohnungsgeber; §19 Abs. 5 BMG regelt den Auskunftsanspruch. Für Einzelfälle Anwalt.