Frage von Silvia K. • 30.07.2025

Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Ich bin dagegen, dass der Denkmalschutz auf Wunsch von Eigentümer:innen einfach aufgehoben werden kann.
Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil der Erwerber*innen von der vereinbarten Fläche ab, liegt es nahe, dass die Wohnung mangelhaft ist.
Die Wohnfläche ist ein zentrales Beschaffenheitsmerkmal des vom Bauträger geschuldeten Objektes. Demnach unterstützen wir als Linke den Vorschlag, die tatsächliche Wohnfläche von Anfang an durch die Verkäufer zu ermitteln und im Grundbuchamt eintragen zu lassen.
Verwaltungsleistungen müssen heutzutage digitalisiert sein. Das ist unser Anspruch und auch der aus der Bevölkerung. Das reduziert Zeit und Kosten und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürger:innen und dem Staat.