Frage von Thomas W. • 11.05.2024

Antwort von Thomas Hering CDU • 14.05.2024
Hier soll die vorgesehene Regelung mit drei Stichtagen möglichst gerechte Zuteilung ermöglichen, ohne zu aufgebläht und bürokratisch zu wirken.
Hier soll die vorgesehene Regelung mit drei Stichtagen möglichst gerechte Zuteilung ermöglichen, ohne zu aufgebläht und bürokratisch zu wirken.
Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist
Auch soll und muss aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten die Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro noch in 2024 an unsere Beamtinnen und Beamten fließen.