Antwort 16.01.2026 von Timon Dzienus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist „katastrophal“ aufgrund konkret belegbarer Verschlechterungen für die betroffenen Menschen und v. a. Kinder
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist „katastrophal“ aufgrund konkret belegbarer Verschlechterungen für die betroffenen Menschen und v. a. Kinder
Die neue Grundsicherung gefährdet vulnerable Menschen, gefährdet das Existenzminimum und erhöht das Risiko von Wohnungsverlust
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Verfassungsklage gegen die beschlossenen Regelungen zur neuen Grundsicherung und zur Rente geplant.