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Grundsätzlich dürfen Unternehmen selbst entscheiden, wie sie Preise festlegen – auch der Staat weiß nicht unbedingt, was der „richtige“ Preis etwa eines Liters Benzin ist. Der Kontrollmechanismus ist, dass eine Firma mit überhöhten Preisen damit rechnen muss, dass ein Konkurrent niedrigere Preise anbietet. Wichtig ist dabei: Preisabsprachen zwischen den Unternehmen sind verboten. Hier setzen wir an und sorgen mit einer Verschärfung des Kartellrechts dafür, missbräuchliches Verhalten im Kraftstoffmarkt schneller festzustellen und konsequent zu verfolgen.
Der Bundesrat hat am 8.5.2026 die Entlastungsprämie abgelehnt. Das ist bedauerlich, denn dieses Angebot an die Arbeitgeber wäre ist eine effektive Möglichkeit, neben Entlastungen an der Zapfsäule die Beschäftigten zusätzlich in dieser Krise zu unterstützen.