Zweck des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist es, die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bremsen und somit zu verhindern, dass die Zusatzbeiträge ins Unermessliche steigen. Das war wichtig für alle GKV-Mitglieder, auch für Gutverdiener.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Dabei war es uns in der SPD-Bundestagsfraktion wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Alle Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, müssen ihren angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Dabei war es uns in der SPD-Bundestagsfraktion wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Alle Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, müssen ihren angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten.
Dass diese Arbeit gesundheitlich schwer belastend war, hat niemand bestritten. Meine Fraktion hat im Ausschuss ausdrücklich gesagt, dass sie sich für die Betroffenen einen Härtefonds gewünscht hätte, sie ihn in den damaligen Koalitionsverhandlungen aber nicht durchsetzen konnte.

