Antwort 30.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Nein, das habe ich weder gesagt, noch gemeint
Nein, das habe ich weder gesagt, noch gemeint
Als Mitglied des Innenausschusses bin ich zugegebenermaßen nicht ohne weiteres zur Beantwortung einer zweifellos sehr spezifischen Frage in der Lage
Die Beitragsbemessungsgrenze ist historisch entstanden und beruht auf dem Charakter der Sozialversicherung als „Versicherungssystem“ und nicht als Steuer
Zur Kernfrage „Wofür steht die SPD – auch für Arbeiterinnen und Arbeiter?“: Ja.
Die von Ihnen angesprochenen Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sind jedes Jahr nach bestimmten Vorgaben anzupassen. Dazu ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet. Einen nennenswerten Gestaltungsspielraum gibt es dabei nicht. Gleichwohl kann ich Ihren Unmut darüber nachvollziehen.