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Die Alterssicherungskommission empfiehlt richtigerweise, dass Abgeordnete als Pflichtversicherte in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen.
Alle Menschen mit Hilfebedarf sollen im Bedarfsfall niedrigschwellige Zugänge haben.
Das gilt ebenso für viele Rentnerinnen und Rentner, die zusätzlich über eine betriebliche Altersversorgung oder private Vorsorge verfügen. Auch ihre Situation muss bei allen Reformüberlegungen sorgfältig berücksichtigt werden.
Grundsätzlich sehe ich eine vollständige Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen eher skeptisch. Lassen Sie mich dazu einmal auf die Vor- und Nachteile einer Abschaffung eingehen.
Der Referentenentwurf befindet sich momentan noch in der Regierungsinternen Abstimmung. Eine abschließende Bewertung ist daher verfrüht.