Tatsächlich gibt es für Bundestagsabgeordnete ein eigenes Versorgungssystem. Es besteht nach mindestens einem Jahr im Bundestag ein Anspruch auf eine steuerpflichtige Altersentschädigung. Diese soll insbesondere die Versorgungslücke ausgleichen, die entstehen kann, wenn man während des Mandats seine bisherige berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise aufgibt.
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Antwort 02.09.2026 von Felix Schreiner CDU
Antwort 07.09.2026 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Genau dafür ist ein Parlament da: Abgeordnete entscheiden über Gesetze für das gesamte Gemeinwesen – und nicht nur über diejenigen Regelungen, denen sie persönlich unterliegen.
Antwort 24.09.2026 von Tilman Kuban CDU
Beim Steuerbetrug bin ich ebenfalls bei Ihnen. Gerade Umsatzsteuerbetrug müssen wir durch bessere Digitalisierung, Vernetzung der Behörden und konsequenten Vollzug stärker bekämpfen.

Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU
Antwort 08.07.2026 von Manuel Hailfinger CDU
Die Alterssicherungskommission empfiehlt richtigerweise, dass Abgeordnete als Pflichtversicherte in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen.
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD