Wie können Sie die unsozialen und unmenschlichen Regelungen der neuen Grundsicherung mit Ihrem Gewissen und Ihrer Parteizugehörigkeit vertreten?
Die Jobcenter übernehmen bei der geplanten neuen Grundsicherung ohne Karenz sofort nur noch Mieten bis zum 1,5-Fachen der lokal festgelegten Angemessenheitsgrenze. Übersteigt die tatsächliche Miete diesen Betrag, müssen leistungsberechtigte Personen die Differenz aus eigenen Mitteln aufbringen (!) oder sofort eine günstige Wohnung finden, was vor allem in Ballungsgebieten nahezu unmöglich ist, auch schon ohne Grundsicherung.
Besonders Frauen, ältere Menschen im Erwerbsalter und chronisch kranke Menschen sind hierdurch massiv von Wohnungslosigkeit oder maximaler sozialer Not bedroht.
Diese Verschärfungen bringen niemanden in Arbeit, ganz im Gegenteil. Ohne ein sicheres Zuhause sind keine Kapazitäten frei für die geforderte „Vollzeitsuche nach einem neuen Job“, die vor allem für die oben genannten Personen völlig unrealistisch ist.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Sie kritisieren mit Ihrer Frage die vorgesehene Begrenzung der Übernahme von Wohnkosten auf das Eineinhalbfache der lokal festgelegten Angemessenheitsgrenze. Anders als Sie sehe ich in dieser Regelung aber nicht, dass vulnerable Gruppen künftig von Wohnungslosigkeit bedroht wären. In den meisten Fällen wohnen Personen im Grundsicherungsbezug entweder angemessen oder in dem ersten Jahr des Leistungsbezugs in Wohnraum, der noch unter der neuen Höchstgrenze liegt. Wird diese künftig im Einzelfall überschritten, wäre nur der Differenzbetrag aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Nach Ablauf eines Jahres müssen die Kosten ohnehin - wie bisher - auf das angemessene Maß begrenzt werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

