Antwort 21.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Eine allgemeine gesetzliche Frist, innerhalb derer der Gesetzgeber eine vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit beheben muss, gibt es nicht. Das Gericht setzt in seinen Entscheidungen jedoch häufig selbst eine Frist und bestimmt, welche Rechtslage bis dahin gilt.

